Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist möglich. Es besteht hierfür keine Kostenübernahmepflicht. Gemäß §13, Abs. 3 SGB V kann sich eine gesetzliche Krankenkasse nach eingehender Prüfung jedoch bereiterklären, Kosten im Rahmen einer Einzelfallentscheidung zu übernehmen.
Ist Ihre Krankenkasse nicht in der Lage, Ihnen innerhalb 3 Monate einen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten zu organisieren, müssen die Therapiekosten auch für andere psychologische Behandler, die die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde besitzen, von der Krankenkasse übernommen werden. Hierzu gehören auch die entstehenden Kosten bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie.
Für den Antrag auf Kostenübernahme benötigen Sie:
1. Eine Notwendigkeitsbescheinigung für eine Psychotherapie/Traumatherapie von Ihrem Hausarzt, Psychiater oder Neurologen.
2. Protokoll über die Suche nach einem Therapieplatz bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten in Ihrer Nähe (Liste erhalten Sie im Internet oder bei Ihrer Krankenkasse). 5 Anfragen bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung in maximal 30 Minuten Entfernung von der Arbeitsstelle bzw. vom Wohnort.
Telefonprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Ergebnis (Wartezeit) der jeweiligen Anfrage. Mustervorlage können Sie von mir erhalten.
3. Eine Behandlungsbescheinigung, die Sie von mir erhalten. Ich bestätige Ihnen den zeitnahen Beginn der Therapie, Diagnose, Ausbildungsnachweise, Kosten und Therapieverfahren.
4. Anschreiben an die Krankenkasse. Musteranschreiben können Sie von mir erhalten.
Einige private Krankenversicherungen übernehmen in Einzelfällen auf Anfrage Therapiekosten, wenn dies zur Überbrückung der Wartezeit erforderlich ist, bis ein kassenzugelassener Therapeut gefunden ist.
Heilpraktiker Psychotherapie kann von der Beihilfe übernommen werden.
Antrag finden Sie hier:
Information, Beratung, Therapie und finanzielle Hilfe für Opfer von Gewalttaten und sexuellen Missbrauch.
Bei folgenden Stellen kann eine Opferentschädigung und auch die Übernahme von Therapiekosten beantragt werden: